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Hilfs- und Schutzorgane

Als Hilfs- und Schutzorgane bezeichnet man die Augenhöhle, die Augenlider, die Wimpern, die Tränenorgane und die Bindehaut.

Die Augenhöhle (Orbita) ist eine ca. 4-5 cm tiefe Mulde im Schädel (Cranium). Sie dient als knöchernder Schutz und als Lager für die Bewegungen des Augapfels. In ihr setzen die Augenmuskeln an, die den Augapfel in alle Richtungen bewegen können.

Die Augenlider (Palpebrae) bestehen aus einem oberen und unteren Lid. Sie schützen das Auge vor Austrocknung und bei Lidschluss gegen eindringende Fremdkörper. Aus den Rändern der Augenlider wachsen die Augenwimpern (Zilien). Sie sind feine gebogene Härchen, die das Auge vor dem Eindringen von kleinen Schmutzpartikel schützen.

Als Tränenorgane bzw. Tränenapparat bezeichnet man das System aus tränenproduzierenden und tränenableitenden Anteilen. Die Tränendrüse (Glandula lacrimalis) versorgt das Auge mit genügend Tränenflüssigkeit. Tränenpünktchen sammeln die Tränen; Tränenkanälchen, -säckchen und Tränen-Nasen-Gang leiten sie in die Nase ab.

Die Bindehaut (Conjunctiva) ist eine Schleimhaut, die sich in zwei zusammenhängende Abschnitte aufteilt: Die Conjuctiva tarsi überzieht die Rückseite der Augenlider, die Conjuctiva bulbi die Vorderfläche des Augapfels (Bulbus).